Vereinszweck ist
1) Ergebnisse naturwissenschaftlicher Forschungen in allgemeinverständlicher Form in weiten Kreisen bekannt zu machen,
sowie
2.) Erwachsenenbildung, insbesondere Fortbildung von Lehrern naturwissenschaftlicher Richtungen.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Bei Wegfall des begünstigten Zweckes ist eine Verwendung des Vereinsvermögens im Sinne der § 34 ff Bundesabgabenordnung vorzusehen.

Zur Erreichung des Vereinszwecks dienen:
1) die Abhaltung von öffentlichen Vorträgen über naturwissenschaftliche Themen;
2) die Abhaltung von Fortbildungsseminaren, Fachtagungen und Exkursionen;
3) die Veröffentlichung von wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Druckwerken in regelmäßiger Folge;


Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten:

Mitglieder und ihre Aufnahme
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen und Körperschaften sein. Die definitive Aufnahme der Mitglieder erfolgt nach Vorlage formloser schriftlicher Anträge durch Vorstandsbeschluss. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich besondere Verdienste um die Naturwissenschaften und ihre Didaktik oder um den Verein erworben haben. Ehrenmitglieder werden über Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung ernannt und genießen alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern.

Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht
1) an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, durch Anregungen und Vorschläge die Vereinstätigkeit zu fördern und die Einrichtungen des Vereins zu benützen;
2) den Generalversammlungen mit Sitz und Stimme beizuwohnen;
3) die Publikationen des Vereins unentgeltlich zu beziehen;
4) die Bibliothek des Vereins zu benützen;
5) sich um einen Vorstandssitz zu bewerben.

 Pflichten der Mitglieder
Die ordentlichen Vereinsmitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe jährlich von der Generalversammlung festgesetzt wird; für Studierende kann die Generalversammlung einen verminderten Jahresbeitrag festsetzen. Entrichtet ein Mitglied regelmäßig ein Vielfaches des Jahresbeitrages, so wird es "Förderndes Mitglied". Es steht jedem Mitglied frei, sich durch den einmaligen Erlag des fünfzigfachen Jahresbeitrages von der jährlichen Entrichtung desselben auf Lebenszeit zu befreien. Ehrenmitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages nicht verpflichtet.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen nach besten Kräften, auch mit sachdienlichen Auskünften, zu unterstützen und die Beiträge pünktlich zu bezahlen (zu überweisen).

Derzeit (ab Nov. 2006) beträgt der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder 33.- €;
die Mitglieder erhalten damit die Schriften des Vereins kostenlos und die „Verhandlungen der Zoologisch-Botanischen Gesellschaft“.

Die Mitglieder des Vereins sind auf Grund einer seit 2003 bestehenden Vereinbarung gleichzeitig Mitglieder der Zoologisch-Botanischen Gesellschaft in Österreich. Diese Kooperation ermöglicht es, unseren Mitgliedern folgende Leistungen anzubieten:

Leistungen des Vereins an die Mitglieder
  • Bezug der „Schriften“ des Vereins (im Mitgliedsbeitrag inkludiert)
  • Bezug der jährlichen „Verhandlungen“ der Zoologisch-Botanischen Gesellschaft mit Originalarbeiten ökologischen und systematischen Inhalts mit Bezug auf Österreich und seine Nachbarländer (im Mitgliedsbeitrag inkludiert)
  • Bezug der mindestens vierteljährlichen gemeinsamen „Mitteilungen“ mit Informationen über Veranstaltungen der beiden Vereine und im akademischen Umfeld (im Mitgliedsbeitrag inkludiert)
  • Verbilligter Bezug der aperiodischen „Abhandlungen“ der Zoologisch-Botanischen Gesellschaft

 

Die Zoologisch-Botanische Gesellschaft wurde im Jahre 1851 von Georg Ritter von Frauenfeld gegründet, der seit 1868 auch Mitglied „unseres“ Vereines war. Bis zu seinem Tode 1873 war er Vizepräsident und Redakteur der Schriften.